Erziehungshilfen in Deutschland (geregelt im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, § 27 folgende)

HILFE ZUR ERZIEHUNG ist in Deutschland ein Rechtsanspruch, das heißt Eltern, die Unterstützung suchen, können immer zum Jugendamt ihrer Stadt oder ihres Kreises gehen und um HILFE bei der ERZIEHUNG ihrer Kinder im Alter von 0-27 Jahren bitten. Die Beratung ist kostenlos.

Es gibt unterschiedliche Hilfen zum Beispiel:

  • Erziehungsberatung,
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH),
  • Erziehungsbeistandschaft (EB),
  • Tagesgruppe(teil-stationär)
  • stationäre Unterbringung (Pflegefamilie oder Kinderheim)
  • flexible Hilfen, die individuell festgelegt werden können.

Für alle Hilfen (außer der Erziehungsberatung) ist ein ANTRAG auf HILFE ZUR ERZIEHUNG beim JUGENDAMT notwendig. Die Hilfe durch Beratung, Familienhilfe oder Erziehungsbeistand ist für alle Eltern nach der Genehmigung kostenlos. Wohlhabende Eltern müssen bei den Hilfen durch Tagesgruppe und Kinderheim einen kleinen Teil der Kosten übernehmen. Dies richtet sich nach dem Einkommen der Familie.

Die Familienhaus Magdeburg gGmbH hilft im Auftrag der Jugendämter der Stadt Magdeburg und des Landkreises Börde den Familien, nachdem sie einen ANTRAG auf HILFE ZUR ERZIEHUNG gestellt haben, diese genehmigt wurde und die Familien sich wünschen, dass das Familienhaus Magdeburg sie unterstützen soll. Die Eltern haben das WUNSCH- und WAHLRECHT über die Organisation und den/die Mitarbeiter*in der/die ihnen helfen soll und dürfen diesen Wunsch dem JUGENDAMT sagen. Das JUGENDAMT allerdings entscheidet grundsätzlich, ob dies die richtige HILFE für das ANLIEGEN DER FAMILIE ist.

Eltern können sich beim Familienhaus Magdeburg über die verschiedenen Hilfeformen  informieren. Das Familienhaus Magdeburg kann den Eltern nicht ohne Zustimmung des Jugendamtes helfen. Die Organisation darf deshalb auch keine Familien zum Erstgespräch zum Jugendamt begleiten. Diesen ersten Schritt müssen die Eltern alleine gehen. Die Eltern dürfen ihre Kinder, aber auch einen Vertrauten, Bekannten, Freund oder einen Dolmetscher mitnehmen!

Wie beginnt HILFE ZUR ERZIEHUNG?

Wenn Sie einen ANTRAG AUF HILFE ZUR ERZIEHUNG beim JUGENDAMT gestellt haben, dieser mit der HILFE SPFH (Familienhilfe) genehmigt wurde und sich z.B. das FAMILIENHAUS MAGDEBURG als Erbringer gewünscht haben, lädt (i. d. Bsp.) uns das JUGENDAMT zum GEMEINSAMEN ERSTGESPRÄCH mit der hilfesuchenden Familie (also Ihnen) ein.

Gemeinsam mit der FAMILIE (also Ihnen), dem JUGENDAMT sowie (i. d. Bsp.) uns, vertreten durch die zuständige Mitarbeiterin / den zuständigen Mitarbeiter des FAMILIENHAUS MAGDEBURG werden ZIELE festgelegt. Diese werden gemeinsam besprochen, schriftlich vereinbart und im HILFEPLAN festgelegt. Dieser wird dann von den Eltern mit der notwendigen Unterstützung und Hilfe (i. d. Bsp.) des FAMILIENHAUS MAGDEBURG umgesetzt. Je mehr Ziele erreicht werden, desto schneller merken Sie, wie es Ihren Kindern und dadurch Ihnen besser geht. Um so mehr Ziele erreicht werden – und keine weiteren ins Auge oder auf die Wunschliste der Familie geraten, umso schneller ist die Hilfe beendet.

In der Familie: Wir treffen uns, sie erzählen, was Ihr Leben schwer macht oder einfach wie das Leben bis jetzt war. Wo liegen Ihre Probleme bei der Erziehung? Wo klappt es gut und wo klappt es weniger gut mit Kindern und dem Leben?

Dann entscheiden wir uns gemeinsam mit Ihnen, welche Ziele auf welchem Weg zuerst angegangen werden müssen. Ihre und die Bedürfnisse aller Familienmitglieder stehen im Mittelpunkt der Überlegungen.

HILFEN zur ERZIEHUNG können von einigen Wochen bis zu mehreren Jahren dauern.